Das GANZE Werk - Presseschau

Berliner Zeitung, 28. Januar 2005

Drei Fragen warten auf Klärung

Die EU-Kommission, genauer gesagt die Generaldirektion Wettbewerb, prüft derzeit, ob die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland mit den EU-Richtlinien vereinbar ist.

EU-Wettbewerbshüterin Neelie Kroes: Vorprüfungen eingeleitet

Zu klären ist:

  1. Gibt es Aktivitäten der Anstalten, die nicht ihrem festgelegten Auftrag entsprechen? Hier geht es besonders um die Online-Angebote.
  2. Erhalten ARD und ZDF mehr Geld als sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen? Das wäre eine unzulässige Beihilfe.
  3. Subventionieren die Sender ihre kommerziellen Aktivitäten mittels Gebühren? Hierbei würde es sich um Wettbewerbsverzerrung handeln.

Die Prüfung geht zurück auf Beschwerden, die der Verband privater Rundfunkveranstalter (VPRT) sowie einzelner Sender, darunter der Abo-Kanal Premiere und Pro Sieben, in Brüssel eingereicht haben. Die EU-Kommission hat schon angedeutet, dass sie zumindest im Online-Bereich der Argumentation der Privaten folgen wird. Voraussichtlich am 16. Februar will eine Delegation der Ministerpräsidenten der Länder mit EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes verhandeln.

Brisant: Originaltext EU-Kommission (Pdf-Format, 105 kb)
Die "Schlussfolgerungen" der "Generaldirektion Wettbewerb"
Sie ist "zur vorläufigen Auffassung gelangt, dass es sich bei der Finanzierung durch Rundfunkgebühren um eine Staatliche Beihilfe handelt."
EU-Kommission, 3. März 2005

Öffentlich-rechtlich oder öffentlich bestechlich
Gedanken über das duale System unseres Rundfunks von Klaus Bernbacher
neue musikzeitung (nmz) 2004/12-2005/01

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