Das GANZE Werk - Presseschau

ZDF, 20. Mai 2005,
Quelle: Presseportal von news aktuell

Beihilfestreit mit der EU-Kommission in Brüssel

Deutsche Vorschläge tragfähige Grundlage für eine Einigung

ZDF-Intendant Schächter: Rolle der Gremien gestärkt

Mainz (ots) - Die Stellungnahme der Bundesregierung im beihilferechtlichen Verfahren bei der EU-Kommission verteidige das deutsche "Modell eines staatsfernen, binnenkontrollierten und bedarfsgerecht finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegenüber rein wettbewerblich ausgerichteten Angriffen". Diese Wertung im Beihilfestreit mit der Brüsseler Generaldirektion Wettbewerb gab ZDF- Intendant Markus Schächter bei der jüngsten Sitzung des ZDF- Fernsehrates in Wiesbaden ab. Dennoch verschließe sich die deutsche Stellungnahme nicht den Anforderungen, die aus europäischen Zielsetzungen heraus in Brüssel entwickelt worden seien. Im Ergebnis, so Schächter, sollten die von deutscher Seite beschriebenen Maßnahmen und ihre Umsetzung Grundlage für eine Beendigung der Verfahren sein und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärken.

Sofern die EU-Kommission die von ARD, ZDF und den deutschen Bundesländern vorgeschlagenen Maßnahmen als ausreichend für eine Beendigung der Beihilfeverfahren ansieht, hätte dies für das ZDF mehrere Konsequenzen. Die Entfaltungsmöglichkeiten in den Bereichen Fernsehen und Neue Medien bleiben grundsätzlich erhalten. Neue Aktivitäten oder grundsätzliche Änderungen müssten allerdings künftig von den Gremien genehmigt werden. Ferner würden sich ARD und ZDF verpflichten, bis zum Ende des Jahres ein umfassendes Konzept für ihre digitalen Zusatzkanäle vorzulegen. ZDF-Intendant Markus Schächter hat bereits beim Medienforum Mitteldeutschland vor einigen Tagen in Leipzig die Vorlage eines solchen Konzeptes im Herbst 2005 angekündigt.

Das System der Selbstverpflichtungen, durch die das ZDF seinen Auftrag weiter konkretisiert, soll im Rahmen der angebotenen Maßnahmen ausgebaut werden. So müsste das ZDF künftig bei geplanten neuen Angeboten deutlich machen, dass das Angebot zum öffentlich- rechtlichen Auftrag gehört und welchen Beitrag es zum publizistischen Wettbewerb leistet. Darüber wie auch über den finanziellen Aufwand wäre demnach mit den Gremien zu beraten, deren Genehmigung Voraussetzung für neue Angebote sei. Dieses Verfahren eröffne dem ZDF Spielraum für Innovationen und führe gleichzeitig zu einer Stärkung der Gremien, sagte ZDF-Intendant Schächter vor dem Fernsehrat.

Beim Kauf von Übertragungsrechten an großen Sportveranstaltungen sollen ARD und ZDF nach den vorgeschlagenen Maßnahmen ihre Geschäftspolitik und ihre Sublizenzierungspraxis öffentlich nachvollziehbar darlegen. Für gewerbliche Aktivitäten soll eine neue Staatsvertragsnorm eingefügt werden, die den Sendern kommerzielle Aktivitäten grundsätzlich erlaubt. Dazu gehören beispielsweise Werbung, Sponsoring, Merchandising, Verwertung von Programmen und anderen Ressourcen sowie Tochtergesellschaften. Für diese Betätigungen soll vorgesehen werden, dass sie nur zu Marktbedingungen erbracht werden und von den übrigen Tätigkeiten durch eine gesonderte Rechnungslegung zu trennen sind. Die deutsche Stellungnahme nach Brüssel greife damit Vorschläge des ZDF auf, die zu ersten Überlegungen im Sinne eines "Code of Conduct" geführt haben, erläuterte der ZDF-Intendant. Die klare Trennung zwischen öffentlich-rechtlicher Auftragserfüllung einerseits und kommerzieller Betätigung andererseits schaffe mehr Rechtssicherheit als bisher.

Lesen Sie die vollständige Stellungnahme Brief der Bundesregierung:

Mitteilung der Bundesregierung an die Europäische Kommission
Berlin, 06. Mai 2005
Staatliche Beihilfen E 3/2005
Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – Deutschland
Dokumentation der Bundesregierung, ohne Inhaltsverzeichnis (292 kb)