Das GANZE Werk - Presseschau

Presserat, 9. Juni 2005

Rüge: Presserat fordert klare Kennzeichnung von Werbung

Schleichwerbung untergräbt Glaubwürdigkeit der Medien

Anhang des GANZEN Werkes:
Vergleich zwischen gerügter Verlagswerbung und NDR-Lizenzprodukten

Der Presserat appelliert erneut an die Zeitungen und Zeitschriften, Werbung und redaktionellen Teil strikt zu trennen und werbliche Inhalte klar zu kennzeichnen. Dem Leser muss auf den ersten Blick deutlich werden, was er vor sich hat: einen redaktionellen Beitrag oder Werbung. Eine klare Kennzeichnung wahrt die Glaubwürdigkeit der Presse insgesamt. Schleichwerbung untergräbt sie.

Auf seiner jüngsten Sitzung am 6. und 7. Juni in Bonn hatte sich der Beschwerdeausschuss erneut mit Beschwerden wegen Schleichwerbung zu befassen. Wegen Verstoßes gegen den Trennungsgrundsatz gerügt wurde der VERLAG B. KÄMMER. In einem Schreiben an eine PR-Agentur hatte der Verlag sich erkundigt, ob ein Kunde der Agentur für einen geplanten Produktauftritt die "Einleitung einer Werbekampagne ‚Print'" beabsichtige. Dafür stünden dann die Verlagsmagazine zur Verfügung. Dazu könne man auch, so der Verlag weiter, "einer professionellen und wirkungsvollen Berichterstattung den Weg bereiten". Dieses Angebot wertete der Ausschuss als Kopplung von redaktioneller Berichterstattung an einen Anzeigenauftrag. Dies widerspricht Ziffer 7 des Pressekodex:

Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. (...)

Wo ist der Unterschied?
 
VERLAG B. KÄMMER NDR - Lizenzprodukte
"Einleitung einer Werbekampagne ‚Print'" Beachtliche Erfolge erzielen wir, wenn Verlage schon in der Entwicklung von Büchern, CDs, CD-ROMs und Hörbüchern zu NDR-Produktionen als Lizenznehmer einbezogen werden.
Dafür stünden dann die Verlagsmagazine zur Verfügung. Nicht zuletzt die Möglichkeit der On-Air-Promotion im NDR/ARD-Programm bietet...
Dazu könne man auch "einer professionellen und wirkungsvollen Berichterstattung den Weg bereiten". ... den Kooperationspartnern interessante Plattformen für die zielgruppenorientierte Vermarktung des jeweiligen Produktes.
 
NDR Kultur ist Kooperationspartner (Variante: Medienpartner)...

Lesen Sie zur Dimension von möglicher Schleichwerbung:
• Extremfall: "Mit den Marken in die Filme, in die Musikstücke"
"Wir müssen es den Medien schmackhaft machen"
Werbemanager Wolfgang Hünnekens prophezeit, dass es bald viel mehr Schleichwerbung geben wird
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• Extremfall: Amerikanisches Genie mit Mark Burnett
Product-Placement: Schleich dich reich
Der Skandal in der Serie "Marienhof" erschüttert die ARD, im US-Fernsehen ist diese Form von PR längst Alltag
Rheinischer Merkur, 9. Juni 2005
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Printmedien: Presserat fordert klare Kennzeichnung von Werbung
Anhang: Vergleich zwischen gerügter Verlagswerbung und NDR-Lizenzprodukten
Presserat, 9. Juni 2005