Das GANZE Werk - Presseschau (Dokumentation)

Rundfunkgebühr: Schon wieder ein neuer Schwenk der ARD?

Neue Klage: ARD will Anpassung an Teuerungsrate

Plog zeigte sich skeptisch, dass die Ministerpräsidenten sich auf der nächsten Sitzung auf das Modell einigen

Von Dierk Rohwedder

Hamburg - Beim Reizthema Rundfunkgebühren bahnt sich ein Konflikt zwischen der ARD und den Ländern an - bis hin zu einer neuen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Intendanten drängen darauf, dass die Höhe der Rundfunkgebühren über ein neues „Indexierungsmodell“ ermittelt wird. Damit steigt die Gebühr nach britischen Vorbild entsprechend der Teuerungsrate. Dieses Verfahren hat der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber (Bayern) den Ländern vorgeschlagen.

Nach Angaben von NDR-Intendant Jobst Plog steht das Thema auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung der Ministerpräsidenten der Länder. „Falls die Indexierung scheitert, werden wir unmittelbar darauf die bereits vorbereitete Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen“, kündigte Plog von dem Wirtschaftsforum der Hamburger SPD an. Plog zeigte sich skeptisch. Es sehe nicht so aus, dass die Länder sich auf das Modell einigen könnten.

Die Gebühr war zum April 2005 nach heftigen Querelen um 88 Cent auf 17,03 Euro pro Monat erhöht worden. Auf Druck der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen fiel die Gebührenerhöhung niedriger aus als die KEF, die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, empfohlen hatte. Die Intendanten sehen darin einen Verstoß gegen frühere Urteile des Verfassungsgerichts, die die Finanzierung des Öffentlich-Rechlichen Rundfunks abgesichert hatten. Der NDR hatte im 2004 rund 3,7 Millionen Euro weniger Rundfunkgebühren eingenommen als geplant und das Jahr mit 9,8 Millionen Euro Verlust abgeschlossen.

In dem letzten Satz muss es richtigerweise „Fehlbetrag“ statt „Verlust“ heißen. (siehe NDR-Homepage: Rundfunkrat genehmigt Jahresbarechnung 2004)