Das GANZE Werk - Presseschau

Frankfurter Rundschau, 1. November 2005

„Brüssel muss die Entscheidung respektieren“

SWR-Intendant Peter Voß zum Beschluss der ARD, beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Gebührenfestsetzung einzulegen

Gebühreneintreiber
vor der Tür
Spätestens, wenn die Gebühreneintreiber an der Tür klingeln, merkt der Fernsehzu-
schauer, dass die Debatte um die Rundfunkgebühr auch ihn betrifft. (FR)

Frankfurter Rundschau: Herr Voß, hätte die ARD nicht nach Karlsruhe gehen müssen, bevor der Beschluss der Länder in Kraft trat? Nun sieht es so aus, als habe man erst einmal die Gebühren haben wollen: Hat die ARD nicht mit dem Zuwarten die Glaubwürdigkeit ihrer Beschwerde vermindert?

Peter Voß: Das war schon aus rechtlichen Gründen nicht möglich, denn man kann nur gegen einen Staatsvertrag klagen, der in Kraft ist. Wir haben aber zunächst den Ministerpräsidenten ein Gesprächsangebot gemacht und einen eigenen Vorschlag zur Verbesserung des Verfahrens. Das wurde abgelehnt mit der bemerkenswerten Begründung, weil man mit unserem Vorgehen ohnehin nicht einverstanden sei, müsse man gar nicht erst mit uns reden. Mich hat das übrigens nicht weiter überrascht, denn da die Länder nur einstimmig handeln können, setzen sich am Ende die Hardliner durch, auch wenn sie nicht in der Mehrheit sind.

Was verspricht sich die ARD von der Beschwerde, da doch klar ist, dass der Beschluss der Ministerpräsidenten nicht im Einklang mit dem Urteil von 1994 stand?

Dass die Länder zu einem verfassungsgemäßen Gebührenverfahren zurückkehren. Wir wissen natürlich selbst, dass es auch für uns ein Prozessrisiko gibt und dass wir das Geld sowieso nicht rückwirkend bekommen werden - es geht uns um Grundsatzfragen der Rundfunkfreiheit, auch wenn uns Herr Dr. Stoiber und seine Hofsänger wider besseres Wissen das Gegenteil unterstellen.

Das ZDF will erst einmal nicht den Klageweg beschreiten. Warum tut sich die ARD nicht mit dem ZDF zusammen, zumal die Ministerpräsidenten das verlangt haben?

Das ZDF schlägt ein Modell vor, das die Gebührenanpassung auf dem Verordnungsweg vorsieht, also weder eine Orientierung an der Teuerungsrate wie bei unserem Vorschlag noch eine Mitwirkung der Parlamente nach eindeutigen Vorgaben, wie es das Karlsruher Urteil von 1994 verlangt. Das gefällt manchen Landesvätern natürlich, ist aber letztlich die schlechteste Lösung, weil es nur die Nachteile beider Ansätze miteinander verbindet. Man muss sehen, dass das ZDF bei der KEF aus methodischen Gründen, die wir durchaus kritisch bewerten, bei den vergangenen drei Gebührenanpassungen deutlich besser abgeschnitten hat als die ARD. Es ist also schon aus materiellen Gründen nicht besonders daran interessiert, dass die Teuerungsrate zum wichtigsten Kriterium wird, denn dann werden beide gleich behandelt. Das ZDF hält aber wie wir die Art und Weise, wie die Gebührenanpassung diesmal zustande kam, für verfassungswidrig. Wir klagen ja auch nicht, um ein bestimmtes Modell durchzusetzen, sondern um die Länder zu veranlassen, das Grundgesetz künftig wieder strikt zu beachten.

Hat das ZDF nicht recht mit der Auffassung, die Gebührenfrage sei ein politisches Problem und kein juristisches?

Das ZDF ist als zentrale Anstalt in stärkerem Maße politischer Einflussnahme ausgesetzt als die ARD - das ist ein Grund für die besondere Vorsicht bei den Kollegen auf dem Lerchenberg. Man muss sich ja nur die Zusammensetzung des ZDF-Verwaltungsrats ansehen, um zu wissen, dass der politische Spielraum des ZDF-Kollegen enger ist als der von neun ARD-Intendanten. Dass wir diesen Spielraum auch nutzen, wird nicht von allen Landesfürsten gern gesehen - manche haben ja schon den Vorbehalt einer Klage für Majestätsbeleidigung gehalten, während andere dies sehr souverän und entspannt zur Kenntnis nahmen. Dass wiederum das ZDF für sein anschmiegsameres Verhalten von interessierter Seite gelobt wird, ist menschlich verständlich, kann uns aber nicht von unserem Kurs abbringen. Im übrigen ist eine Verletzung des Grundgesetzes in jedem Fall ein rechtliches Problem, und wenn eine politische Lösung nicht erreichbar erscheint, weil die 16 Länder in dieser Frage letztlich nicht einigungsfähig sind, muss man auch den Mut haben, den Rechtsweg zu beschreiten.

Hat die Uneinigkeit mit dem ZDF auch etwas mit der Frage zu tun, wem 3Sat zugeordnet werden soll?

Nur indirekt. Hinter der 3Sat-Frage steckt der Ehrgeiz des ZDF, sich zu Lasten der ARD zu einer eigenen Senderfamilie auszuweiten, statt sich im Verbund mit uns als öffentlich-rechtliche Familie zu verstehen. Das wird aus Standortgründen besonders von Rheinland-Pfalz unterstützt, während die anderen Länder daran nicht ernsthaft interessiert sein können. Käme es aber zu einer solchen Expansion, bräuchte das ZDF dafür natürlich zusätzliches Geld, und das ginge dann zu Lasten der ARD.

Was wird geschehen, wenn die Richter in Karlsruhe der ARD recht geben?

Interview
Die Intendanten der ARD haben jüngst beschlossen, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde zu erheben, weil die Ministerpräsidenten der Länder bei der Festsetzung der Rundfunk-Gebühren die Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) erstmals ignoriert haben und die Gebühren nur um 88 Cent anhoben. Damit ignorierten die Ministerpräsidenten nach Auffassung der Beschwerdeführer ein Urteil des Verfassungsgerichts von 1994. Peter Voß, 1941 in Hamburg geboren, ist seit September 1998 Intendant des Südwestrundfunks (SWR), zuvor war er seit 1992 Intendant des SWR-Vorgängers Südwestfunk. 1981 wurde er Moderator des ZDF-"heute journal", dessen Leitung er im Oktober 1983 übernahm. Seit Mai 1990 war er außerdem stellvertretender Chefredakteur des ZDF. fr
Ich nehme an, dass ein Urteil aus Karlsruhe auch Hinweise an die Länder wie auch an uns enthält, wie das Gebührenverfahren wieder verfassungsfest gemacht werden kann. Das kann ja auch Aspekte aufweisen, die uns nicht zur reinen Freude gereichen, aber wir haben dann wenigstens Klarheit und nicht den absurden Zustand, dass man kofferweise Unterlagen erarbeitet und einer unabhängigen Kommission unterbreitet, deren Votum dann aufgrund der politischen Interessenlage einiger weniger Ministerpräsidenten zu Makulatur gemacht wird.

Lässt die Verfassungsbeschwerde nicht außer Acht, dass inzwischen die EU-Kommission in Brüssel ein Wörtchen mitzureden hat?

Brüssel hat in dieser Frage eigentlich nichts mitzureden, sondern die Karlsruher Entscheidung zu respektieren. Das Grundgesetz ist durch die Europäischen Verträge nicht außer Kraft gesetzt worden, und der EU-Kommission mit ihrem notorischen Demokratie- und Transparenzdefizit wäre auf dem Feld der Rundfunkpolitik, die nun einmal Sache der Mitgliedsländer ist, ohnehin besondere Zurückhaltung zu empfehlen. Das ist ja überhaupt das europäische Problem, dass sich die Brüsseler Kommission ohne hinreichende demokratische Legitimation und Kontrolle immer stärker in die Belange der Mitgliedstaaten einmischt. Daran ist letztlich auch der Europäische Verfassungsvertrag gescheitert.

Interview: Daland Segler

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