Das GANZE Werk - Presseschau

Frankfurter Rundschau, 23. November 2005

Die Süddeutsche Zeitung bildete Michael Glos (CSU) gestern in heiterer Zweisamkeit mit Friede Springer ab

Hilfe vom Minister?

Springers möglicher Ausweg

Nicht von der Hand zu weisen ist die Möglichkeit, dass die Springer-Presse kostenlose Werbefläche für das Springer-Fernsehen (und umgekehrt) würde

Von Daland Segler

Der Präsident des Bundeskartellamts, Ulf Böge, ist ein unerschrockener Mann. Er hat keine Scheu, seine Bedenken gegen eine der bedeutendsten Firmenfusionen der jüngeren deutschen Geschichte so laut wie deutlich zu äußern. Und er hat sich so weit aus dem Fenster gelehnt bei seiner Begründung, warum er den Kauf von ProSieben-Sat 1 Media durch den Springer Konzern ablehnen will, dass er wohl auch endgültig wird so entscheiden müssen. Es gehe doch gleich um „alle drei Märkte“ (Böge): den Werbemarkt im Fernsehen, den Anzeigenmarkt bei Zeitungen und den Lesermarkt im Boulevardbereich. Nicht von der Hand zu weisen ist die Möglichkeit, dass die Springer-Presse kostenlose Werbefläche für das Springer-Fernsehen (und umgekehrt) würde. Da hülfe es Konzern-Chef Mathias Döpfner wenig, wenn er etwa anböte, seine Hörfunk-Beteiligungen zu verkaufen.

Hilfe aber könnte Springer von anderer Seite bekommen, denn bevor das Haus sich womöglich Jahre dauernde Prozess-Querelen aufbürdet, könnte ein Gang zum Wirtschaftsministerium schnelleren Erfolg bieten. Dort hat nun Michael Glos (CSU), den die Süddeutsche Zeitung gestern in heiterer Zweisamkeit mit Friede Springer abbildete, die Möglichkeit, eine „Ministererlaubnis“ auszusprechen - und alle Einwände der Kartellbehörde Makulatur werden zu lassen.

Paragraph 42 des „Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ definiert die Ministererlaubnis so: „Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit erteilt auf Antrag die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (...)“. Beraten wird der Minister dabei auch von der Monopolkommission, dem „Sachverständigenrat zur Begutachtung des Wettbewerbs“.

Sei Einführung der Fusionskontrolle 1973 wurden 18 Anträge auf Erteilung einer Ministererlaubnis gestellt, aber nur sieben genehmigt. Der jüngste Fall war die Zustimmung von Minister Clement (SPD) zur umstrittenen Fusion von Eon und Ruhrgas; im Medienbereich kam es vor zwei Jahren nicht mehr zu einer Entscheidung, weil der Holtzbrinck Verlag die Berliner Zeitung zuvor an seinen Manager Pierre Gerckens verkaufte.

Einer der heftigsten Gegner einer möglichen Ministererlaubnis war dabei übrigens Springer: Döpfner drohte, er müsse Welt und Berliner Morgenpost einstellen, wenn die Fusion von Berliner Zeitung und Tagesspiegel genehmigt würde, und Springer-Anwalt Eckhard Bremer sagte, eine Ministererlaubnis von Clement lande „unweigerlich vor dem Bundesverfassungsgericht“.

Aber Springer hat auch eigene Erfahrungen mit der ministeriellen Hilfe: Im Jahre 1981 wollte das Unternehmen mit dem Offenburger Burda Verlag zusammengehen, zog den Antrag aber zurück - wegen geringer Erfolgsaussichten.