Das GANZE Werk - Presseschau
Frankfurter Rundschau, 29. November 2005
Das kommt uns von NDR Kultur sehr bekannt vor...
Ganz schön grau, der Norden
Schleichwerbung in der „Grauzone“ des Hörfunks
Beispiel Radio Bremen
Publizistischer Grund
Verwilderte Sitten: Radio-Bremen-Moderatoren priesen Entsafter, Autos und Kaufhäuser - und die Anstaltsleitung ließ sie oft gewähren
Von Eckhard Stengel
| Ganz entspannt im Studio |
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| Auch so lässt sich eine Radiosendung moderieren - es muss ja nicht immer mit Reklame für dies und das sein. (ddp) |
Preise vom Einkaufszentrum
(...) Anders als beim Fernsehen nimmt es RB im Hörfunk nicht immer so genau mit der Trennung von Werbung und Programm - und das schon seit Jahren. Besonders dreist trieb es 1996 die Jugendwelle RB 4. Wie die Frankfurter Rundschau damals aufdeckte, stifteten ein Einkaufszentrum und eine Bank nicht nur Preise für die Hörerschaft (was erlaubt ist), sondern zahlten auch die Honorare für freie RB-Mitarbeiter, die über die Preisvergaben berichteten - natürlich journalistisch völlig unabhängig. Alles noch im Rahmen des Zulässigen, befand der damalige Hörfunkdirektor Hermann Vinke - aber stoppte dann doch solche Praktiken: „Was nach den Regeln in Ordnung ist, muss für das Programm nicht automatisch gut sein.“
Doch die Vermischung von Programm und Werbung ging weiter. Ein paar Beispiele: Im Jahre 1997 hofierte ein Moderator einen Preisstifter: „Taxi Roland, mit dem wir immer alle fahren“. Im selben Jahr berichtete RB 1 vier Stunden lang live aus dem erwähnten Einkaufszentrum und stellte dabei eine Abteilung nach der anderen vor („alles richtig klasse Sachen hier“). 1998 forderte eine Moderatorin bei der Verlosung von „dicken, wohlschmeckenden Milka-Schokotafeln“ Anrufer dazu auf, den „Milka“-Werbesong zu singen.
2001 überreichte ein Peugeot-Händler bei einem Tag der Offenen Tür ein Auto an den Sieger eines RB-Gewinnspiels. Dafür meldete sich der Sender mehrfach live aus dem Autohaus („Schauen Sie rein in der Stresemannstraße 47!“). Den Verantwortlichen war offenbar egal, was die ARD-Richtlinie für die Trennung von Werbung und Programm vorschreibt: Bei Gewinnspielen ist die Nennung von Produkten oder Spendern „auf das programmlich Notwendige zu beschränken; jeder über die Information über den Gewinn und/oder seinen Spender hinausgehende Werbeeffekt ist zu vermeiden“.
2004 kam dann wieder ein Beitrag aus dem Autohaus mit Lobeshymnen auf das gestiftete „Spitzenmodell von Peugeot“ („so ein tolles Auto“). Das ging den Verantwortlichen nun doch zu weit: Wie Programmdirektor Dirk Hansen der FR berichtete, erhielt der Reporter eine „Ermahnung“, allerdings keine arbeitsrechtliche Abmahnung. Außerdem wurde er einer „Sensibilisierung“ für das Thema Schleichwerbung unterzogen. „Sensibilisiert“ wurden angeblich auch schon andere RB-Moderatoren. Offenbar ohne Erfolg.
Jacke inklusive Gratisflug
Auch in diesem Jahr standen Hörer wieder mehrfach vor der Frage, ob sie gerade ein journalistisch unabhängiges Programm oder Werbung hörten. Zum Beispiel bei einem Beitrag über den Verkaufserfolg eines neuen Billigautos in Frankreich. Während sich die Pariser Korrespondentin im Gespräch mit dem RB-Moderator darum bemühte, den Markennamen weitgehend zu vermeiden, erwähnte der Bremer ihn ständig. Oder: Ein Moderator wies darauf hin, dass eine Kaufhauskette eine Jacke inklusive Gratisflug nach New York anbiete. Er nannte zwar nicht den Namen des Konzerns, umschrieb ihn aber klar erkennbar. Oder: Bei einem Gewinnspiel in Kooperation mit „Holiday on Ice“ lobte ein Moderator die Show in bestem Werbedeutsch: „funkelnde Kostüme, leidenschaftliche Musik und beeindruckende Eislaufartistik“.
Oder: Auf RB 4 plauderte ein Moderator minutenlang mit Ex-RTL-Komikerin Ruth Moschner über das „gemeinsame Hobby“, TV-Verkaufskanäle anzuschauen. Dabei priesen beide die Vorzüge eines bestimmten Entsafters und anderer Produkte - sogar im RB-Internetauftritt: Beide seien „stolze Besitzer“ des Sowieso-Juicers, hieß es da.
Programmdirektor Hansen hält solche Produktnennungen für tolerabel, solange die Moderatoren dafür kein Geld kassieren, sondern einen „publizistischen Grund“ haben. Der Entsafter-Dialog zum Beispiel sei eine Parodie - auch wenn man über deren Qualität streiten könne. Und bei „Holiday on Ice“ habe die Redaktion vorher geprüft, ob sie das Ereignis empfehlen könne.
Die einschlägige ARD-Richtlinie verbietet allerdings nicht nur Schleichwerbung gegen Geld, sondern schreibt auch vor, dass Produkte nur dann erwähnt werden dürfen, wenn dies „aus journalistischen oder künstlerischen Gründen, insbesondere zur Darstellung der realen Umwelt, zwingend erforderlich ist“. Ist es absolut nötig, Jacken oder Entsafter anzupreisen? Programmdirektor Hansen hält das für eine „Auslegungssache“ und überlässt sie weitgehend den Moderatoren. „Ich möchte ihnen nicht die Freiheit nehmen, ein paar Worte geradeaus zu reden.“ Aber er räumt auch ein, dass es da um eine „Grauzone“ gehe. Ganz schön grau, der Norden.

• Der kleine Erfolg: 