Das GANZE Werk - Presseschau
KEF, 24. Januar 2006
KEF - Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
Pressemitteilung
Die KEF erwartet, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio
zum Ende der Gebührenperiode 2005-2008 ein
ausgeglichenes Ergebnis erzielen werden
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1. Ergebnis des 15. KEF-Berichts: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben ihre Finanzplanung der Gebührenentscheidung der Länder angepasst. Danach werden sie zum 31.12.2008 ein ausgeglichenes Ergebnis erzielen.
Ziel des 15. KEF-Berichts ist es, im Wege einer Zwischenbilanz festzustellen, ob nach dem derzeitigen Stand die geltende Rundfunkgebühr dem Finanzbedarf der Rundfunkanstalten bis zum Ende der Planungsperiode am 31.12.2008 entspricht. Zu diesem Zweck beschränkt sich die Kommission im Allgemeinen darauf darzustellen, wie sich die den Anmeldungen zum 15. Bericht zugrunde liegenden Planungen der Anstalten zu den Ansätzen verhalten, die dem 14. KEF-Bericht bzw. der Gebührenentscheidung der Länder zugrunde gelegt werden.
ARD, ZDF und Deutschlandradio haben angekündigt, dass sie am Ende der Gebührenperiode 2005-2008 ein ausgeglichenes Ergebnis erzielen wollen. Die Kürzungen durch die KEF und die dahinter zurückbleibende Gebührenerhöhung der Länder könnten aber nur durch erhebliche Einschnitte in den Finanzplanungen - vor allem auch beim Programm - kompensiert werden. Sofern die geplanten Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht vollständig konkretisiert waren, umgesetzt werden, besteht für die Kommission nach Überprüfung der Anmeldungen zum 15. Bericht kein Anlass, die Realisierung der Ankündigung durch die Anstalten in Zweifel zu ziehen.
2. Die Länder sind mit ihrer Gebührenentscheidung erstmalig seit dem Achten Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts vom Vorschlag der KEF abgewichen.
Nach Prüfung der Finanzbedarfsanmeldungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio für den Zeitraum 2005-2008 war die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass zum 1. Januar 2005 eine Anhebung der Rundfunkgebühr um 1,09 Euro monatlich auf 17,24 Euro erforderlich ist.
Mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die Länder die Rundfunkgebühr ab dem 1. April 2005 nur um 88 Cent auf 17,03 Euro erhöht. Bezogen auf den 1. Januar 2005, den Zeitpunkt des nach dem Ergebnis des 14. Berichts der KEF vorgesehenen Inkrafttretens, stellt dies eine Erhöhung um 81 Cent dar, weil die Länder 7 Cent von den 88 Cent zum Ausgleich der Verzögerung der Gebührenerhöhung um drei Monate vorgesehen haben. Im Ergebnis sind die Länder also von der Feststellung des Finanzbedarfs durch die Kommission um 28 Cent nach unten abgewichen. Die Kommission hatte vor dieser Entscheidung der Länder verfassungsrechtliche Bedenken erhoben.
Zu den verfassungsrechtlichen Aspekten verweisen wir auf die Zusatzinformation 1.
3. Zwischen der Feststellung des Finanzbedarfs durch die KEF im 14. Bericht und der Erklärung der Anstalten, mit der durch die Länder reduzierten Gebührenanhebung auskommen zu wollen, besteht kein Widerspruch.
Die Kommission hat bei ihren Entscheidungen die Programmautonomie der Rundfunkanstalten zu beachten. Mit ihrer Feststellung, die Rundfunkgebühr sei um 1,09 Euro anzuheben, hatte sie den zusätzlichen Finanzbedarf der Anstalten gegenüber deren Anmeldungen bereits um 45 % reduziert und dabei die programmlichen Entscheidungen der Rundfunkanstalten zugrunde gelegt.
Die geringere Anhebung der Gebühr durch die Länder hat die Anstalten dann gezwungen, weitere Einschnitte vorzunehmen, vor allem auch im Programm. Dies wird besonders daran deutlich, dass die Anstalten ihre bereits von der KEF um 380 Mio. Euro gekürzten Programmaufwendungen um eine weitere Milliarde Euro reduziert haben.
4. Die unterschiedlich hohen Anteile von ARD, ZDF und Deutschlandradio an den Programm- und Personalaufwendungen beruhen im Wesentlichen auf unterschiedlichen Strukturen und lassen nicht auf wirtschaftliches und unwirtschaftliches Verhalten schließen.
Hörfunk erfordert einen hohen Personalbedarf in den Häusern, da es hier fast keine Fremdproduktion gibt. Beim Fernsehen dominieren dagegen die Programmaufwendungen, vor allem wegen der Fremdproduktionen und der hohen Rechtekosten für Sport und Spielfilme. Hierzu wird auf Zusatzinformation 2 verwiesen.
5. Die Rundfunkanstalten haben auf eine langjährige Forderung der KEF reagiert und bei der betrieblichen Altersversorgung eine Abkopplung vom Gesamtversorgungssystem vorgenommen.
Nach umfangreichen Verhandlungen mit ihren Tarifpartnern haben BR, NDR, RB, RBB, SWR und WDR sowie das Deutschlandradio am 21. März 2005 einen Grundsatztarifvertrag mit einer weitreichenden Neuordnung der alten Versorgungswerke erreicht. Sie haben erklärt, dass damit die Gesamtversorgung zwar dem Namen nach aufrechterhalten bleibe, aber der für eine Gesamtversorgung typische Auffülleffekt dauerhaft eliminiert werde. Es sei dauerhaft eine Abkopplung von gesetzgeberischen externen Faktoren erreicht.
Näheres siehe in Zusatzinformation 3.
6.Die Kommission stellt fest, dass die Anstalten in ihren Finanzplanungen die eingegangenen Selbstbindungen hinsichtlich der Begrenzung des Online- und Marketingaufwands sowie der angekündigten Einsparungen im Personalbereich eingehalten haben.
ARD, ZDF und Deutschlandradio haben sich im Zuge der Beratungen der Länder zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur Einhaltung einer Reihe von strukturellen Selbstbindungen verpflichtet. So sollen für ihre Online-Angebote nicht mehr als 0,75 % des Gesamtaufwands verausgabt werden. ARD und ZDF haben darüber hinaus zugesagt, die Aufwendungen für Marketing auf einen Anteil von 1 % des Gesamtaufwands zu begrenzen, das Deutschlandradio auf 1,5 % (dies aber erst ab 2009). Schließlich haben sich die Anstalten in ihren Selbstbindungserklärungen zu zusätzlichen Einsparungen im Personalbereich verpflichtet.
Die Kommission stellt fest, dass die Anstalten in ihren Anmeldungen ihren selbstgesteckten Rahmen nicht überschritten haben. Es wird auf die Zusatzinformation 4 verwiesen.
7. Auf Bitten der Rundfunkkommission der Länder hat die Kommission die im 12. Bericht vorgelegte Darstellung der Auswirkungen eines Verzichts der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Werbung und Sponsoring aktualisiert. Für die Gebührenperiode 2005-2008 ergäbe sich die Notwendigkeit eines Ausgleichs durch einen Gebührenzuschlag von 1,42 Euro.
Die Rundfunkkommission der Länder hat die Kommission um einen Sonderbericht gebeten, der, anknüpfend an die Darstellung im 12. Bericht, die heutigen Auswirkungen eines Verzichts auf Werbung und Sponsoring von ARD und ZDF feststellt.
Für die aktuelle Gebührenperiode wäre ein Ausgleich über eine Gebührenerhöhung von 1,42 Euro erforderlich, wovon 1,24 Euro auf Werbung und 0,18 Euro auf Sponsoring entfallen. Der Betrag von 1,42 Euro verteilt sich auf 0,95 Euro bei der ARD und 0,47 Euro beim ZDF.
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• 15. KEF-Bericht, Band 1 (Pdf-Datei - 1,16 MB)
• 15. KEF-Bericht, Band 2 (Pdf-Datei - 1,06 MB)

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