Das GANZE Werk - Presseschau

Rheinland Pfalz Online, 15. Februar 2006

Staatskanzleichef kritisiert neuen EU-Fragenkatalog zu ARD und ZDF

Der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, hat sich befremdet über ein neues EU-Auskunftsersuchen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk geäußert. Die eingegangene Anfrage im so genannten Beihilfeverfahren gegen ARD und ZDF habe einen Umfang und zeige einen «Detaillierungsgrad», der zweifeln lasse, ob die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission die bisherigen Antworten aus Deutschland überhaupt angemessen zur Kenntnis genommen habe, erklärte Stadelmaier.

Martin Stadel-
maier
Die Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz ist federführend in der Rundfunkpolitik der Länder. Die EU betreibt seit 2004 auf Grund von Beschwerden ein Prüfverfahren, in dem es unter anderem um die Zulässigkeit der deutschen Rundfunkgebühr geht. Als staatliche Beihilfe wäre sie nach EU-Recht verboten. Deutschland bestreitet, dass die Gebühr eine Beihilfe ist, und hatte der Generaldirektion im Mai vergangenen Jahres geantwortet. Zwischenzeitlich war das Beihilfeverfahren auf zahlreiche andere Felder wie Sportrechte, Digitaltechnik bei ARD und ZDF und öffentlich-rechtliche Tochterfirmen ausgedehnt worden. Zu all diesen Themen hat die EU-Generaldirektion jetzt erneut detaillierte Nachfragen gestellt.

Staatssekretär Stadelmaier stellte jetzt klar, dass «sehr wohl auch mobile Dienste», die über neue digitale Sendetechniken wie DMB und DVB-H («Handy-TV») verbreitet werden, zum Aufgabenbereich von ARD und ZDF gehörten. Die Generaldirektion Wettbewerb scheine immer noch nicht bemerkt zu haben, dass die technische Entwicklung auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einbeziehen müsse.

Bedauern äußerte der SPD-Politiker auch darüber, dass die EU erneut auch die von ARD und ZDF gehaltenen Sportrechte problematisiere. Die deutsche Seite habe sich dies aber teilweise selbst zuzuschreiben. Die beiden öffentlich-rechtlichen Sendesysteme hätten früh signalisiert, ihre Digitalkanäle extensiv auch für Übertragungen von den Olympischen Winterspielen in Turin nutzen zu wollen. Im Gegensatz dazu habe er, Stadelmaier, intern dafür plädiert, sich hier zurückzuhalten, um die Vorbehalte bei der EU nicht zu verstärken. Intendanten und Unionspolitiker hätten jedoch gemeint, es sei vertretbar, wenn ARD und ZDF jeweils bis zu 10 Stunden pro Tag Olympia-Sport auf einem Digitalkanal sendeten. Offizieller Darstellung zufolge senden ARD und ZDF nun jeweils rund sechs Stunden täglich digital und 200 Stunden insgesamt bis zum Ende der Spiele.

Es sei sehr zu hoffen, dass die Generaldirektion Wettbewerb auf einen konstruktiven Weg zurückfinde, betonte Stadelmaier. Derzeit könne man den Eindruck habe, die EU-Instanz sei nicht an einvernehmlichen Lösungen interessiert. Eine Klärung der Angelegenheit durch den Europäischen Gerichtshof sei für die Bundesländer zwar kein Ziel, müsse aber «nach Lage der Dinge immer noch eine Option bleiben».