Das GANZE Werk - Presseschau

Das GANZE Werk, 28. Juli 2006

Nach-Schlag vom RBB

Das GANZE Werk darf die Maulkorb-Erklärung, die es innerhalb von zwei Tagen unterschreiben sollte, noch nicht einmal dokumentieren...

Die Seite,
- auf der wir den versuchten massiven juristischen Eingriff des RBB in unsere Publikationstätigkeit ausführlich dargestellt und analysiert haben,
- auf der wir erklärt haben, dass wir das vom RBB vorgelegte Zitierverbot in Form einer „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ nicht unterschreiben, und
- auf der wir das vom RBB nicht gewünschte Interview mit verfeinerten Zwischenbemerkungen dokumentieren,
ist in wenigen Tagen zu der am meisten gelesenen Einzelseite auf unserer Homepage geworden.

Das beweist: es gibt ein großes öffentliches Interesse an diesem Vorgang.

Die „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“,
- die nach dem Willen des RBB innerhalb von zwei Tagen mit unserer Unterschrift unser eigenes Werk werden sollte, und
- der wir uns nach juristischem Druck beugen sollten,
dürfen wir nach dem Willen des RBB-Justitiariats nicht dokumentieren.

Um ein unnötiges Risiko auszuschließen, verzichten wir auf die Original-Dokumentation. Wir verzichten auch - weil der Sachverhalt eindeutig ist - auf die Nennung weiterer Details und auf einen gezielten Kommentar.

Wenn die Öffentlichkeit dieses skandalöse Papier nicht im Original und nicht in Gänze sehen darf, dann soll sie wenigstens diesen Vorgang erfahren.

Das ist Teil unserer kritischen Berichterstattung zu einem selbstherrlichen RBB.

geschrieben am 28. Juli 2006

In unserer Erklärung vom 23. Juli 2006 haben wir wie folgt die wichtigsten Passagen zitiert und kommentiert:

1. Eine seltsame Antwort des RBB auf die Podiumsdiskussion

Kaum ist die Initiative gegründet und veröffentlicht sie hier auf der Homepage ihren allerersten kritischen Bericht zu einem peinlichen Interview, meldet sich der Sender über sein Justitiariat in ungewöhnlich scharfer Form zurück. Das GANZE Werk habe

eine verschriftete Fassung eines Interviews eingestellt (...), ohne dass hierfür eine Genehmigung des rbb vorliegt. Die Bearbeitung des Interviews und Verbreitung über das Internet stellt eine Verletzung unserer ausschließlichen Rechte an der Produktion als Sendeunternehmen dar. Wir müssen Sie daher auffordern, das genannte Interview unverzüglich bis spätestens morgen, 20. Juli 2006, aus Ihrem Internetangebot zu entfernen.

Damit nicht genug. In einer zur Unterschrift vorbereiteten, also diktierten „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“, durch die ein Vertrag mit dem RBB geschlossen werden soll, soll ich mich als Sprecher der Initiative Das GANZE Werk für die Zukunft verpflichten:

• es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung durch den rbb festzusetzenden und an diesen zu zahlenden Vertragsstrafe (...) zu unterlassen, Interviews oder ähnliche Beiträge aus dem Programm von kulturradio des rbb in schriftlicher oder anderer Fassung in das Internetangebot von www.dasqanzewerk.de einzustellen und es auf diesem Wege öffentlich zugänglich zu machen oder in anderer Form solche Beiträge zu bearbeiten, zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten;
• dem Rundfunk Berlin-Brandenburg den durch diese Handlung entstandenen oder künftig entstehenden Schaden zu ersetzen.

Es steht noch nicht einmal in dem Text, dass Berichte wenigstens dann veröffentlicht werden dürften, wenn eine Genehmigung dazu eingeholt und vom RBB gegeben wird. Aber welcher Kritisierte und die öffentliche Diskussion Fürchtende würde dies schon freiwillig tun?

6.: Das GANZE Werk sollte seinen Verzicht in nur zwei Tagen erklären

Erschwerend kommt hinzu: Als sich der RBB rührte, stand das Interview schon seit 18 Tagen auf der Homepage. Doch plötzlich „notiert“ er sich für die Zustimmung zur Erklärung einer Initiative von ehrenamtlich arbeitenden Bürgern mitten in der Urlaubszeit eine Frist von nur zwei Tagen nach Erhalt des Briefes, ohne in irgendeiner Weise auf die Rechte des Zitierenden einzugehen:

Weiterhin steht uns (...) aufgrund der durch die Rechtsverletzung begründeten Wiederholungsgefahr auch ein Anspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu. Wir fordern Sie daher auf, die beigefügte Erklärung rechtsverbindlich unterzeichnet an uns zurückzusenden. Hierfür haben wir uns eine Frist bis zum 21. Juli 2006 notiert (...).

Sollten wir die gesetzten Fristen nicht einhalten, sehe der RBB sich gezwungen, seine Rechte

gerichtlich - ggf. im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens - geltend zu machen.

Überrumplung von vermeintlich Ahnungs- oder Hilflosen, um zu einer schnellen Unterschrift zu gelangen, die den Verzicht auf Dauer besiegelt. Der Akteur: eine öffentlich-rechtliche Sendeanstalt. Das vorgesehene Opfer: Gebührenzahler, die zur Erfüllung des Kulturauftrags ein besseres Programm verlangen. Kein Gespräch, keine Verhandlung, sondern Diktat von zwei Tagen. Ein Skandal.