Das GANZE Werk - Presseschau

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Von Anfang an spielte die Überlegung eine wichtige Rolle, wie europäische Produzenten finanziell mit der Konkurrenz aus Übersee - USA, China, Indien - mithalten können, wo Produkt-Platzierung ein wesentliches Element der Programmfinanzierung ist. Zunächst wollte die Brüsseler Kommission das „Product Placement“ auch in der EU generell zulassen und nur in bestimmten Sendungen verbieten: Nachrichten, Zeitgeschehen, Kinderprogramme. Gegen diesen Ansatz gab es heftigen Widerstand, vor allem aus Deutschland.
Im EU-Parlament wurden - unter Federführung der CDU-Abgeordneten und WDR-Rundfunkrätin Ruth Hieronymi - Änderungsanträge erarbeitet. Danach soll es nun ein generelles Verbot der Produkt-Platzierung geben, mit Ausnahmen nur für Filme, TV-Serien, Sport und leichte Unterhaltung.

Sat und Kabel, 13. Dezember 2006

EU-Parlament setzt „Product Placement“ Grenzen - mehr Werbung

Generelles Verbot der Produkt-Platzierung, mit Ausnahmen nur für Filme, TV-Serien, Sport und leichte Unterhaltung

Von Klaus Koch/pk

Wird Schleichwerbung künftig erlaubt? Das ist eine der am häufigsten gestellten Fragen rund um die neue EU-Fernsehrichtlinie, die am Mittwoch das Europäische Parlament in Straßburg passierte.

Der Anlass für die Neufassung der seit 1989 geltenden und zuletzt 1997 überarbeiteten Richtlinie ist die technische Entwicklung: Programme, die früher nur über das Fernsehen verbreitet wurden, können heute - und weit mehr noch in der Zukunft - über unterschiedlichste Verbreitungswege die Zuschauer erreichen. Außerdem gibt es neben dem „linearen“ Fernsehen, das nach einem festen Programmplan ausgestrahlt wird, die „nicht-linearen“ Mediendienste, bei denen Programme und Sendungen abgerufen werden können („on demand“). So wurde auch der Name des EU-Regelungswerks geändert: In Zukunft heißt es „Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste“.

Von Anfang an spielte die Überlegung eine wichtige Rolle, wie europäische Produzenten finanziell mit der Konkurrenz aus Übersee - USA, China, Indien - mithalten können, wo Produkt-Platzierung ein wesentliches Element der Programmfinanzierung ist. Zunächst wollte die Brüsseler Kommission das „Product Placement“ auch in der EU generell zulassen und nur in bestimmten Sendungen verbieten: Nachrichten, Zeitgeschehen, Kinderprogramme. Gegen diesen Ansatz gab es heftigen Widerstand, vor allem aus Deutschland.

Im EU-Parlament wurden - unter Federführung der CDU-Abgeordneten und WDR-Rundfunkrätin Ruth Hieronymi - Änderungsanträge erarbeitet. Danach soll es nun ein generelles Verbot der Produkt-Platzierung geben, mit Ausnahmen nur für Filme, TV-Serien, Sport und leichte Unterhaltung.

Im Unterschied zur Produkt-Platzierung bleibt Schleichwerbung - die heimliche Integration von bezahlter Werbung ins Programm - weiterhin uneingeschränkt verboten. Bezahlte Produkt-Platzierungen müssen gekennzeichnet werden - wie und in welchem Umfang, war bis zuletzt umstritten und wird wahrscheinlich erst vom EU-Ministerrat im Mai 2007 endgültig festgelegt. Neben ausführliche Darstellungen am Anfang und Ende einer Sendung wünschen sich die Abgeordneten anonymisierte Hinweise während des Programms.

Die ARD lehnt indes eine Liberalisierung von „Product Placements“ weiter ab, die Sender wollen bei ihren Eigen- und Auftragsproduktionen in jedem Fall darauf verzichten, teilte der öffentlich-rechtliche Sender am Nachnittag mit. Damit würden die neun Landesrundfunkanstalten der ARD beim „Product Placement“ auch dann strengere Maßstäbe anlegen, wenn dies den kommerziellen Fernsehsendern künftig gestattet sein sollte, hieß es. (...)

Mit ihrem Beschluss befürworteten die Parlamentarier in dieser ersten Lesung auch die Möglichkeit einer Unterbrechung von Spielfilmen durch Werbeblöcke alle 30 Minuten und nicht, wie vom Kulturausschuss gefordert, nur alle 45 Minuten. Für den 30-Minuten-Takt hat sich in Straßburg eine Mehrheit von Konservativen und Liberalen durchgesetzt. Grundsätzlich gilt die Regelung, dass pro Stunde ein Film höchstens 12 Minuten lang durch Werbung unterbrochen werden kann.

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