Das GANZE Werk - Presseschau

Deutschlandradio, 13. März 2006

Gebührenklage in Karlsruhe:

Finanzierung der Grundversorgung
mit Information und Kultur sicherstellen

Deutschlandradio-Stellungnahme
zur Verfassungsbeschwerde des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Deutschlandradio wird fristgerecht zum 31.03.2006 Verfassungsbeschwerde gegen den 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag einlegen. Deutschlandradio hatte mit der Entscheidung über den Gang nach Karlsruhe in der Hoffnung abgewartet, dass eine Lösung des Konflikts im Verhandlungswege mit den Ländern erreicht werden könnte. Dies hat sich bedauerlicherweise als unrealistisch erwiesen.

Der Gebührenanteil des Deutschlandradios, das als einzige Anstalt eine absolute Absenkung seiner Gebühren in Kauf nehmen musste, war infolge der Anrechnung von Rücklagen in der laufenden Gebührenperiode um drei Cent auf ca. 37 Cent p.M. herabgesetzt worden. Diese Rücklagen werden zum Ende der laufenden Gebührenperiode 2008 aufgebraucht sein. Erfolgt keine Anpassung an den von der KEF anerkannten und notwendigen Finanzbedarf, hätte dies für den Informations- und Kulturauftrag des nationalen Hörfunks schwerwiegende Auswirkungen.

Die Verfassungsbeschwerde zielt darauf ab sicherzustellen, dass die bedarfsgerechte Finanzierung des Deutschlandradios, das sich auf den Kern der Grundversorgung Information und Kultur konzentriert, auch künftig in einem sich ändernden medialen Umfeld gewährleistet bleibt.

Das Verfahren fällt in eine Zeit, in der sich dramatische Veränderungen der Rundfunklandschaft abzeichnen. Die Digitalisierung der Medien, die zunehmende multimediale Vernetzung, das Entstehen neuartiger Dienste und Verbreitungsformen, die Verschlüsselung der Angebote und die damit verbundene Tendenz, auch für bisher frei empfangbare Programme privater Veranstalter Entgelte zu erheben, werden auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor völlig neue Herausforderungen stellen. Es ist zu erwarten, dass in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht diese Entwicklungen zur Sprache kommen und das Gericht die Gelegenheit nutzen wird, grundsätzliche Feststellungen zu Aufgabe und Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einer multimedialen Informationsgesellschaft zu treffen.

Deutschlandradio ist der einzige vollkommen werbefreie öffentlich-rechtliche Veranstalter. Vor dem beschriebenen Hintergrund ist es unerlässlich, dass der nationale Hörfunk seinen spezifischen Auftrag und die sich daraus ableitenden Interessen in diesem Verfahren mit eigener Stimme vertritt.

Die Vertretung des Deutschlandradios wird Rechtsanwalt Gernot Lehr aus der Kanzlei Redeker & Partner in Bonn übernehmen. Gernot Lehr ist als renommierter Verfassungs- und Medienrechtler durch zahlreiche einschlägige Veröffentlichungen und erfolgreiche Verfahren vor dem höchsten deutschen Gericht ausgewiesen.

Lesen Sie dazu aus der WELT vom 14. März 2006:
Gebührenerhöhung: Deutschlandradio klagt in Karlsruhe
Gebühren vor Gericht, Kommentar von Oliver de Weert

Lesen Sie auch:

Gebührenklage in Karlsruhe
Finanzierung der Grundversorgung mit Information und Kultur sicherstellen
Deutschlandradio-Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Deutschlandradio, 13. März 2006

ZDF geht nach Karlsruhe
Auch das Zweite schließt sich der ARD-Klage an

Das Bundesverfassungsgericht solle eine Philosophie des dualen Systems in der digitalen Welt entwickeln (...). Schächter will entsprechende Signale aus Karlsruhe empfangen haben, dass die Richter tatsächlich eine neue Rundfunkordnung aufstellen möchten; seitens der Medienpolitik können sich ARD und ZDF der Unterstützung für den Gang nach Karlsruhe gewiss sein. Diplomatisch meinte Schächter, dass der Politik die Kraft für eigene Gestaltungsideen fehle (...). Medienpolitik, auf jeden Fall die Rundfunkpolitik in Deutschland, findet dieser Tage ohne die Politik statt.

Der Tagesspiegel, 7. März 2006

ZDF geht nach Karlsruhe
Intendant Schächter: „Es geht um zentrale Weichenstellungen für das Fernsehen in Deutschland“
ZDF, 6. März 2006

Rundfunkgebühren: ARD will nun doch in Karlsruhe klagen
Das Vorgehen der Bundesländer bei der jüngsten Festsetzung der Rundfunkgebühr kommt auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand
Frankfurter Rundschau, 26. Oktober 2005

Glosse Wirtschaft: Selbstbedienungsladen von ARD und ZDF
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26. Oktober 2005