Das GANZE Werk - Presseschau

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(Künftig) sollen die umstrittenen Produktplatzierungen bei Sport und leichter Unterhaltung, in Filmen und Serien bei entsprechender Kennzeichnung – alle 20 Minuten ein neutrales Logo – (...) erlaubt sein. Allerdings darf das Produkt „nicht übermäßig hervorgehoben werden und der Zuschauer darf auch nicht zu Kauf, Miete oder Pacht von Waren oder Dienstleistungen aufgefordert werden“. Weiterhin Tabuzonen für Produktplatzierung sollen Nachrichten, Kinderprogramme wie die „Sesamstraße“, Dokumentarfilme und Ratgeber-Beiträge sein.

Der Tagesspiegel, 14. Dezember 2006

„Sesamstraße“ bleibt tabu

EU-Parlament lässt bezahlte Produktplatzierung zu

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch in erster Lesung mit großer Mehrheit die Neuregelung der EU-Fernsehrichtlinie beschlossen. Danach sollen die umstrittenen Produktplatzierungen bei Sport und leichter Unterhaltung, in Filmen und Serien bei entsprechender Kennzeichnung – alle 20 Minuten ein neutrales Logo – künftig erlaubt sein. Allerdings darf das Produkt „nicht übermäßig hervorgehoben werden und der Zuschauer darf auch nicht zu Kauf, Miete oder Pacht von Waren oder Dienstleistungen aufgefordert werden“. Weiterhin Tabuzonen für Produktplatzierung sollen Nachrichten, Kinderprogramme wie die „Sesamstraße“, Dokumentarfilme und Ratgeber-Beiträge sein. Die Berichterstatterin des EU-Parlaments, die CDU-Abgeordnete Ruth Hieronymi, nannte die bedingte Zulassung der Platzierungen einen „schmerzhaften Kompromiss“.

Das Parlament befürwortete ferner die Möglichkeit einer Unterbrechung von Spielfilmen durch Werbeblöcke alle 30 Minuten. Die Obergrenze für maximal zwölf Minuten Werbung je Fernsehstunde bleibt.

Der EU-Ministerrat wird sich im Mai 2007 mit dem Parlamentsbeschluss befassen. Im November hatte der Rat dafür plädiert, Product Placement zwar generell zu verbieten, es jedoch den Ländern zu überlassen, ob sie Ausnahmen zulassen wollen. Durch die vom Parlament vorgesehene Regelung würden „klare Verhältnisse“ in Europa geschaffen, sagte die CDU-Abgeordnete Hieronymi. Produktplatzierungen gebe es bereits in fast allen europäischen Ländern, ohne dass dies gesetzlich geregelt sei. Die Abgeordnete Lissy Gröner (SPD) kritisierte, die Neuregelung schaffe Grauzonen, die die Zuschauer verunsichern könnten. In der Debatte hatte auch die Grünen-Abgeordnete Helga Trüpel für ihre Fraktion eine Vermischung von Werbung und Inhalten abgelehnt. Die Richtlinie verbiete Product Placement nur auf der Oberfläche. Es sei absehbar, dass die einzelnen EU-Staaten Platzierungen zulassen würden. Dies sei Selbstbetrug. Trüpel forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel und Kulturstaatsminister Bernd Neumann auf, deutliche Zeichen gegen Product Placement zu setzen.

Die neue Richtlinie soll künftig auch für Fernsehangebote im Internet, über Mobilfunk oder auf Abruf gelten. Hieronymi sagte, damit sei klargestellt, dass die audiovisuellen Mediendienste als Kultur- und Wirtschaftsgut gleichermaßen anzuerkennen seien. Das Fernsehen würde dank der neuen Richtlinie künftig unabhängig von der Verbreitungsplattform nach Inhalten beurteilt.

Die ARD erklärte zu dem Beschluss, sie werde in jedem Fall wie bisher auf Product placement verzichten, auch wenn dies den kommerziellen Fernsehsendern künftig gestattet sein sollte. Dass Unternehmen für das Zeigen oder Erwähnen ihrer Produkte bezahlen, ist in Deutschland wegen der Empörung über frühere Schleichwerbung in der ARD-Serie „Marienhof“ ein sensibles Thema, in britischen oder amerikanischen Spielfilmen (James Bond!) aber längst üblich.

Der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber begrüßte zugleich, dass die vom EU-Parlament vorgeschlagene Richtlinie künftig nicht nur das klassische Fernsehen, sondern auch die neuen Mediendienste umfassen soll. Mit der neuen „Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste“ seien „wichtige Standards wie Verbraucher- und Jugendschutz in der digitalen Zukunft gesichert“, erklärte Gruber.    jbh

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