Das GANZE Werk - Presseschau

Frankfurter Rundschau, 12. September 2007

Kommentar zum Karlsruher Gebührenurteil (Ausschnitt)

Ein Hauch von Nostalgie

Von Daland Segler

(...) Ein Hauch von Nostalgie weht aus Karlsruhe. Das Verfassungsgericht hat noch einmal die Unabhängigkeit eines Rundfunksystems betont, das sich fundamental wandelt. Längst sind die öffentlich-rechtlichen Anstalten zu Multimedia-Konzernen geworden - die nicht auf eigene Rechnung arbeiten müssen. Ihre Existenzberechtigung gründet heute eher in der Vielfalt des Angebots als in unterschiedlicher Qualität. Die Warnung der Juristen vor „Kommerzialisierung“ hat etwas Rührendes, wenn man weiß, wie Werbung nach 20 Uhr als „Sponsoring“ etikettiert wird. Jürgen Doetz (Präsident des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien) muss auf eine Verlängerung in Brüssel hoffen.

Lesen Sie außerdem zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, 11. September 2007:
„Funktionsnotwendig“
Editorial zum Karlsruher Gebührenurteil von Volker Lilienthal
epd medien Nr. 74 vom 19. September 2007

„Aus Karlsruhes Sicht steht das duale Rundfunksystem unverändert unter dem Vorbehalt seiner Verfassungskonformität. Der Rabatt, der dem privaten Rundfunk wegen seiner Orientierung am Massengeschmack gewährt wird, ist nur so lange rechtens, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk ausgleichend auf dessen Defizite reagieren kann.
Hierfür muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziell, rechtlich, technisch, personell instand gesetzt werden. Auch dies hat Karlsruhe mit Blick auf die Gewährleistungspflicht des Staates noch einmal klargestellt. Der Staat muss für einen freien Rundfunk sorgen. Doch jeglicher Einwirkung auf das Programmangebot, und sei es nur strukturell, muss er sich enthalten.“

• Ein Hauch von Nostalgie
Kommentar zum Karlsruher Gebührenurteil (Ausschnitt) von Daland Segler
Frankfurter Rundschau, 12. September 2007

• Rundfunkfreiheit und Programmauftrag
Vollständige Dokumentation dieses Abschnitts oder
Kurzfassung dieser Dokumentation
Bundesverfassungsgericht, 11. September 2007, Urteilsbegründung
„Rundfunkgebühren verfassungswidrig festgesetzt“
Bundesverfassungsgericht, 11. September 2007, Pressemitteilung